Warenbestand und dessen Bewertung: Infos der E-Commerce Steuerberater Hansel & Vogt

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Die Erfassung von deinem Warenbestand und dessen Bewertung bereitet nicht nur dir, sondern auch vielen anderen Unternehmen und deren Steuerberatungskanzleien in der Praxis häufig große Kopfschmerzen. Viele Onlinehändler versuchen die Warenbestände über riesige Excellisten darzustellen, die weder Steuerberater noch Finanzamt nachvollziehen können und meist nur einer besseren Schätzung entsprechen. Mittlerweile gibt es dafür allerdings deutlich effizientere und vor allem sicherre Lösungen: Die Erfassung deines Warenbestandes kann über ERP Systeme wie das von xentral in der Praxis laufend erfasst und am Bilanzstichtag mit den zutreffenden Werten ausgegeben werden.
Dieser Artikel ersetzt keine umfassende steuerliche bzw. rechtliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Es handelt sich um einen rein informativen Beitrag. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag verwendeten Informationen wird keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen in diesem Beitrag haben, wird ausgeschlossen.
Über unsere Experten aus der Steuerkanzlei für E-Commerce Unternehmen
Wir sind Jan Philipp & Tobias und haben zusammen die Hansel & Vogt Steuerberatung gegründet. Mit unserer Kanzlei haben wir uns auf die steuerliche Beratung von Mandanten im Bereich E-Commerce spezialisiert. Dafür haben wir eine Lösung zur Automatisierung der Buchhaltung entwickelt und nutzen unterschiedlichste Buchhaltungstools, sodass wir im Gegensatz zu anderen Kanzleien mehr Zeit für die echte steuerliche Beratung der Unternehmen haben. Wir sind super froh, mit dem Team der Hansel & Vogt Steuerkanzlei zusammenzuarbeiten und deren Expertise nun auch an unsere (potentiellen) E-Commerce Kunden weitergeben zu können.

Warum spezialisierte Steuerberater für dein E-Commerce Unternehmen sinnvoll sind
In der Zusammenarbeit mit Online Händlern gibt es einige Besonderheiten in puncto Finanzbuchhaltung und Steuerwesen - wenn uns diese schon in der Arbeit mit dem ERP System begegnen, ist dein Steuerberater damit mit großer Sicherheit noch intensiver konfrontiert. Es macht also absolut Sinn, auf die Expertise einer spezialisierten E-Commerce Steuerberatung zu setzen, um Wissenslücken oder Fehlerquellen zu minimieren. - Dennis von founderlab
Natürlich wird auch die Kommunikation zwischen E-Commerce Mandanten und Steuerberatern deutlich einfacher, wenn alle wissen, worum es geht. Das gibt Sicherheit, bringt maximale Unterstützung für die Online Händler und mindert das Risiko aufkommender Probleme.
Wen betrifft die Warenbestandsermittlung?
Die Warenbestandsermittlung oder auch „Inventur“ betrifft Kaufleute im Sinne des HGB. Dies umfasst Ist-Kaufleute gem. § 1 HGB, Kann-Kaufleute gem. § 2 HGB sowie Formkaufleute gem. § 6 HGB. Freiberufler und sämtliche Unternehmer, die Ihren Gewinn mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln dürfen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Kurz gesagt: Alle Unternehmer, die eine Bilanz aufstellen müssen oder dies freiwillig tun.

Woher kommt die Verpflichtung zur Ermittlung vom Warenbestand?
Die Verpflichtung ergibt sich aus § 240 Handelsgesetzbuch, nach dem jeder Kaufmann zum Jahresende seine Vermögensgegenstände und Schulden im sogenannten Inventar aufzunehmen hat:
(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
(2) Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. 2Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten. 3Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.
(3) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. 2Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.
(4) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefaßt und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
Warum gibt es die Verpflichtung der Warenbestandsermittlung?
Warum das Ganze? Das fragt man sich im Rahmen der Buchführung als Laie sehr oft. Aber bei der Warenbewertung macht dies, wie so häufig, dann doch sehr viel Sinn. Die Gewinnermittlung erfolgt bei der Bilanzierung immer leistungsgerecht. Das heißt, dass Erlöse und Aufwendungen in dem Jahr dargestellt werden sollen, in dem sie geleistet bzw. verbraucht wurden. Da die Wareneingangsrechnung unterjährig erstmal als Aufwand verbucht wird und somit den Gewinn mindert, wird bei Verbuchung der Wareneingangsrechnung der Verbrauch dieser Waren erstmal nicht beachtet. Die Erfassung des Wareneinkaufs ist also erstmal nicht leistungsgerecht. Durch die Warenbestandsermittlung wird dies korrigiert, in dem die Warenbestände, die nicht verbraucht wurden, gewinnerhöhend wieder eingebucht werden.Das Gleiche gilt natürlich auch andersherum. Werden Waren vom Lager verbraucht, sind diese gewinnmindernd auszubuchen, um eine leistungsgerechte Erfassung abzubilden.
Wie erfolgt die Bewertung der Warenbestände?
Die Bewertung der Warenbestände erfolgt nach den Grundsätzen der Vorratsbewertung. Nach Handelsrecht sind zum Abschlussstichtag grundsätzlich alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten. Dies resultiert aus dem Grundsatz der Einzelbewertung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Die Bewertung erfolgt dabei gem. § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Anschaffungskosten finden dabei bei Handelswaren Anwendung, die Herstellungskosten bei selbst hergestellten Erzeugnissen.
Die Anschaffungskosten umfassen gem. § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, also auch Anschaffungsnebenkosten wie Kosten für Transport, Verladung, Eingangszölle, die Kosten der Einlagerung, etc.
Die Herstellungskosten umfassen gem. § 255 Abs. 2 HGB die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.

Über uns: founderlab als dein xentral Partner
Wir sind founderlab, eine Agentur mit dem Fokus auf das ERP System von xentral. Mit einem jungen und motivierten Team passen wir unsere Leistungen an deine Bedürfnisse, Anforderungen und Voraussetzungen an - gemeinsam arbeiten wir daran, die Lösung für jede Herausforderung zu finden. Neben der erforderlichen Einrichtung der xentral Software haben wir immer im Blick, wo weiteres Potential zur Optimierung deiner Geschäftsprozesse steckt und blicken über den Tellerrand - dazu gehört eben auch die Berücksichtigung derFinanzbuchhaltung von Online-Shops und deren Betreibern.
Wir arbeiten auf Augenhöhe mit unseren Kunden und greifen dabei auf jahrelange xentral Erfahrung zurück
Unser Gründer Dennis Fühner hat mit dem xentral ERP System bereits aus zwei verschiedenen Perspektiven arbeiten dürfen: Als Supply Chain- und Projektmanager bei Die Stadtgärtner hat er die Software eingeführt und von der Benutzerseite kennengelernt - dadurch kennt er jegliche Lager-, Logistik und andere Unternehmensprozesse, die vermutlich auch bei dir ablaufen. Anschließend konnte er einen noch tieferen Blick in die Software werfen, denn als Customer Success Manager bei xentral (also direkt inhouse), betreute er zahlreiche große Projekte und Kunden. Diese Kombination ermöglicht den ganzheitlichen Blick, der die Einführung des Systems deutlich erleichtert und Kunden noch stärker von der Zusammenarbeit profitieren lässt - weg vom reinen Agentur-Denken, hin zu einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Lese-Tipp: In unseren Casestudies findest du sowohl Bewertungen der xentral Software, als auch Bewertungen über die Zusammenarbeit mit uns als xentral Agentur (von jungen Start-Ups über bereits seit Jahren etablierte KMUs ist bei unseren Kunden alles dabei).
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